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Ab 1. Januar 2010 beträgt der
gesetzliche Freibetrag bei der Verrechnungssteuer neu CHF
200.--.
Das bis anhin geltende „Sparheftprivileg“ wurde
aufgehoben. Die Freigrenze von CHF 200.-- gilt neu für
alle Kundenguthaben welche einmal jährlich abgeschlossen
werden. Ausgenommen von der Freigrenze sind die
Kontokorrent-Konti welche quartalsweise abgeschlossen
werden.
Information EFD |