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Wir führen für Sie Zahlungen in die ganze Welt aus. Dank unseren internationalen Beziehungen sowie unseren Partnern im Zahlungsverkehr können wir einen effizienten Ausland-Zahlungsservice anbieten. Auslandzahlungsaufträge erteilen Sie uns am besten mit dem Vergütungsauftrag Detailliert. Sie führen darauf die detaillierten Angaben des Begünstigten sowie seine Bankverbindung im Ausland auf. Sie erhalten von uns eine detaillierte Ausführungsbestätigung.

Ihre Auslandzahlungen können Sie natürlich auch via NetBanking ausführen lassen.

BIC (SWIFT Adresse) der Sparkasse Engelberg: RBABCH22666
Online-Abfrage von BIC und Bankadressen

 

Wichtige Neuerungen im grenzüberschreitenden Eurozahlungsverkehr

29.10.07 Angabe der Auftraggeber-Kontonummer im Auslandszahlungsverkehr
01.01.06 Ab 01.01.2006 verlangen die EU-Banken die Angabe von IBAN und BIC des Empfängers

 

Angabe der Auftraggeber-Kontonummer im Auslandszahlungsverkehr


Zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sind die Mitgliedstaaten der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) – zu Deutsch Gruppe zur Bekämpfung von Geldwäscherei – und deren Finanzinstitute weltweit verpflichtet, bei gewissen Finanztransaktionen (z.B. Zahlungsverkehr) bestimmte Angaben zu den beteiligten Parteien zu machen. Als Mitgliedstaat der FATF hat die Schweiz die Forderungen in der Geldwäschereiverordnung der Eidgenössischen Bankenkommission übernommen.

Die Europäische Union (EU) beispielsweise verlangt neu, dass bei Geldüberweisungen an ein Finanzinstitut mit Sitz in der EU zusätzlich zu Name und Adresse auch die Kontonummer des Auftraggebers anzugeben ist. Für Schweizer Banken gilt diese Regelung bei Zahlungen in EU-Länder ab dem 15. Dezember 2007 verbindlich.

In der Schweiz wurden im internationalen Zahlungsverkehr bereits bisher Name und Adresse des Auftraggebers übermittelt. Ab dem 29. Oktober 2007 werden wir zusätzlich bei sämtlichen Auslandzahlungen die Kontonummer (IBAN) des Auftraggebers angegeben. Zahlungsaufträge ohne vollständige Angaben dürfen beispielsweise von Banken in EU-Ländern nicht mehr akzeptiert werden.

Bitte beachten Sie, dass Kundendaten, die ins Ausland gelangen, nicht mehr voll vom schweizerischen Recht (u.a. Bankkundengeheimnis) geschützt sind. Ausländische Bestimmungen können die Weitergabe der Daten an Behörden oder andere Dritte vorsehen.

 

Ab 01.01.2006 verlangen die EU-Banken die Angabe von IBAN und BIC des Empfängers


IBAN
(International Banking Account Number) ist das neue gültige Kontonummernformat innerhalb des EU-Raumes. Bestandteil der Kontonummer ist die Identifikation des Landes, der Bank und des Kontoinhabers.

BIC (Bank Identifier Code) oder SWIFT-Code dient der Identifizierung der Bank.

Wir bitten Sie für Ihre Zahlungsaufträge ins Ausland unbedingt diese Informationen anzugeben!

Wenn Ihnen die IBAN des Empfängers oder die BIC der Empfängerbank nicht bekannt sind, lohnt es sich beim Begünstigten direkt nachzufragen. Sie profitieren dadurch von folgenden Vorteilen:

  • Rationelle, automatisierte und schnellere Verarbeitung.
  • Dank einheitlichem Standard ist es möglich das Konto des Begünstigten eindeutig zu identifizieren.
  • Bessere Datenqualität dank Standard und Prüfzifferverfahren.
  • Bei fehlenden Angaben entstehen höhere Auslandspesen, die Zahlung kann auch zurückgewiesen werden.
Beispiel einer Schweizer IBAN (21 Stellen)

 

Ihre eigene IBAN finden Sie auf Ihren Kontoauszügen und Anzeigen unterhalb der normalen bekannten Kontonummer.
 

IBAN Berechnungstool