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Wir führen für Sie Zahlungen in die ganze Welt aus.
Dank unseren internationalen Beziehungen sowie unseren
Partnern im Zahlungsverkehr können wir einen
effizienten Ausland-Zahlungsservice anbieten.
Auslandzahlungsaufträge erteilen Sie uns am besten mit
dem Vergütungsauftrag Detailliert.
Sie führen darauf die detaillierten Angaben des
Begünstigten sowie seine Bankverbindung im Ausland auf.
Sie erhalten von uns eine detaillierte Ausführungsbestätigung.
Ihre Auslandzahlungen können Sie natürlich auch via
NetBanking ausführen lassen.
BIC (SWIFT Adresse) der Sparkasse Engelberg: RBABCH22666
Online-Abfrage von BIC und Bankadressen
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Wichtige Neuerungen im grenzüberschreitenden Eurozahlungsverkehr |
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Angabe der Auftraggeber-Kontonummer im Auslandszahlungsverkehr |
Zur Bekämpfung von Geldwäscherei und
Terrorismusfinanzierung sind die Mitgliedstaaten der
Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) –
zu Deutsch Gruppe zur Bekämpfung von Geldwäscherei – und
deren Finanzinstitute weltweit verpflichtet, bei
gewissen Finanztransaktionen (z.B. Zahlungsverkehr)
bestimmte Angaben zu den beteiligten Parteien zu machen.
Als Mitgliedstaat der FATF hat die Schweiz die
Forderungen in der Geldwäschereiverordnung der
Eidgenössischen Bankenkommission übernommen.
Die Europäische Union (EU) beispielsweise verlangt
neu, dass bei Geldüberweisungen an ein Finanzinstitut
mit Sitz in der EU zusätzlich zu Name und Adresse auch
die Kontonummer des Auftraggebers anzugeben ist. Für
Schweizer Banken gilt diese Regelung bei Zahlungen in
EU-Länder ab dem 15. Dezember 2007 verbindlich.
In der Schweiz wurden im internationalen
Zahlungsverkehr bereits bisher Name und Adresse des
Auftraggebers übermittelt. Ab dem 29. Oktober 2007
werden wir zusätzlich bei sämtlichen Auslandzahlungen
die Kontonummer (IBAN) des Auftraggebers angegeben.
Zahlungsaufträge ohne vollständige Angaben dürfen
beispielsweise von Banken in EU-Ländern nicht mehr
akzeptiert werden.
Bitte beachten Sie, dass Kundendaten, die ins Ausland
gelangen, nicht mehr voll vom schweizerischen Recht (u.a.
Bankkundengeheimnis) geschützt sind. Ausländische
Bestimmungen können die Weitergabe der Daten an Behörden
oder andere Dritte vorsehen.
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Ab 01.01.2006 verlangen die EU-Banken die Angabe von IBAN und BIC des Empfängers |
IBAN (International
Banking
Account
Number) ist das neue
gültige Kontonummernformat innerhalb des EU-Raumes.
Bestandteil der Kontonummer ist die Identifikation des
Landes, der Bank und des Kontoinhabers.
BIC (Bank
Identifier
Code) oder SWIFT-Code dient der Identifizierung der Bank.
Wir bitten Sie für Ihre Zahlungsaufträge ins Ausland unbedingt diese Informationen anzugeben!
Wenn Ihnen die IBAN des Empfängers oder die BIC der Empfängerbank nicht bekannt
sind, lohnt es sich beim Begünstigten direkt nachzufragen. Sie profitieren dadurch von folgenden Vorteilen:
- Rationelle, automatisierte und schnellere Verarbeitung.
- Dank einheitlichem Standard ist es möglich das Konto des Begünstigten eindeutig zu identifizieren.
- Bessere Datenqualität dank Standard und Prüfzifferverfahren.
- Bei fehlenden Angaben entstehen höhere Auslandspesen, die Zahlung kann auch zurückgewiesen werden.
Beispiel einer Schweizer IBAN (21 Stellen)

Ihre eigene IBAN finden Sie auf Ihren Kontoauszügen
und Anzeigen unterhalb der normalen bekannten Kontonummer.
IBAN Berechnungstool |