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Sparkonto ?

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Sparheft oder Sparkonto ?

Das traditionelle "Sparbüechli" erfreut sich noch immer grosser Beliebtheit in unserer Gesellschaft. Zu den genau gleichen Konditionen präsentiert sich aber auch das moderne Sparkonto. Worin liegt der Unterschied ?

Sparheft
  • Das Sparheft unterliegt der Legitimationsklausel, d.h. die Bank ist nicht verpflichtet, die Identität des Vorweisers zu überprüfen.
  • Bei Verlust wird dem rechtmässigen Besitzer das Guthaben nur gegen Unterzeichnung der Schadloserklärung (Kunde haftet für allfälligen Schaden) ausbezahlt. Es kann auch auf gesetzliche Weise entkräftet werden.
  • Ist einmal im Jahr zum Zinsnachtrag und zur Bereinigung einzureichen.
Sparkonto
  • Bei Eröffnung erhält der Kunde ein Kontokärtli für den Schalterverkehr.
  • Die Bank ist verpflichtet, die Identität des Vorweisers zu überprüfen.
  • Bezugsberechtigte Personen (auch allfällige Bevollmächtigte) werden auf der Unterschriftenkarte mit einer Unterschriftenprobe aufgeführt.
  • Die Unterschriftenkarte lässt sich jederzeit ändern und ergänzen.
  • Bei Verlust der Kontokarte kann jederzeit eine neue erstellt werden, da diese nicht als Ausweis zur Bezugsberechtigung gilt.
  • Kontoauszug sowie Verrechnungssteuerausweis werden per 31. Dezember automatisch zugestellt.

Wie Sie sehen, weist das Sparheft gegenüber dem Sparkonto erhebliche Nachteile (Risiko bei Verlust, Einreichung für Zinsnachtrag etc.) auf. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihre Sparhefte bei Gelegenheit in ein Sparkonto umzuwandeln.
Bei der Umwandlung entstehen kein Zinsverlust und keine Spesen.