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Sparheft oder Sparkonto ?
Das traditionelle "Sparbüechli" erfreut
sich noch immer grosser Beliebtheit in unserer
Gesellschaft. Zu den genau gleichen Konditionen
präsentiert sich aber auch das moderne Sparkonto. Worin
liegt der Unterschied ?
Sparheft
- Das Sparheft unterliegt der Legitimationsklausel,
d.h. die Bank ist nicht verpflichtet, die Identität
des Vorweisers zu überprüfen.
- Bei Verlust wird dem rechtmässigen Besitzer das
Guthaben nur gegen Unterzeichnung der
Schadloserklärung (Kunde haftet für allfälligen
Schaden) ausbezahlt. Es kann auch auf gesetzliche
Weise entkräftet werden.
- Ist einmal im Jahr zum Zinsnachtrag und zur
Bereinigung einzureichen.
Sparkonto
- Bei Eröffnung erhält der Kunde ein Kontokärtli
für den Schalterverkehr.
- Die Bank ist verpflichtet, die Identität des
Vorweisers zu überprüfen.
- Bezugsberechtigte Personen (auch allfällige
Bevollmächtigte) werden auf der Unterschriftenkarte
mit einer Unterschriftenprobe aufgeführt.
- Die Unterschriftenkarte lässt sich jederzeit
ändern und ergänzen.
- Bei Verlust der Kontokarte kann jederzeit eine
neue erstellt werden, da diese nicht als Ausweis zur
Bezugsberechtigung gilt.
- Kontoauszug sowie Verrechnungssteuerausweis werden
per 31. Dezember automatisch zugestellt.
Wie Sie sehen, weist das Sparheft
gegenüber dem Sparkonto erhebliche Nachteile (Risiko
bei Verlust, Einreichung für Zinsnachtrag etc.) auf.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihre Sparhefte bei
Gelegenheit in ein Sparkonto umzuwandeln.
Bei der Umwandlung entstehen kein Zinsverlust und
keine Spesen.
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